Rechtsprechung
BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung von GG Art 101 Abs 1 S 2 trotz rechtswidriger Aufhebung eines Einzelrichterübertragungsbeschlusses
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Gesetzlicher Richter - Willkür - Rechtsauffassung - Rechtsweggarantie
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 19 Abs. 4
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 09.01.1997 - 5 K 1302/94
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1998 - 10 A 10540/97
- BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG sind nicht erfüllt, denn die Verfassungsbeschwerde hat insgesamt keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1998 - 10 A 10540/97
Übertragung eines Asylrechtsstreits; Asylklage; Berufung; Besetzung des …
Auszug aus BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Oktober 1998 - 10 A 10540/97.OVG -,. - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
In diesem Sinne willkürlich ist eine Entscheidung des Gerichts aber nur dann, wenn sie sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ). - BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
Auszug aus BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
In diesem Sinne willkürlich ist eine Entscheidung des Gerichts aber nur dann, wenn sie sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 134/56
Staat als Beschwerdeführer
Auszug aus BVerfG, 09.06.2000 - 2 BvR 2044/98
In diesem Sinne willkürlich ist eine Entscheidung des Gerichts aber nur dann, wenn sie sich bei der Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm so weit von dem sie beherrschenden Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 19, 38 ; 29, 45 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17
Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.6.2000 - 2 BvR 2044/98 -, juris, Rn. 2. - OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 4 A 251/16
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren …
vgl. BVerfG, Beschluss vom 9.6.2000 - 2 BvR 2044/98 -, juris, Rn. 2.